Wer familiäre Atmosphäre bevorzugt, aber auch Speisemöglichkeiten in der Unterkunft haben möchte, sollte die Pensionen von Eger wählen.
Fremdenverkehrssteuer - Steuerzahlungspflicht hat jede Person über 18 Jahren, die als Nichtansässige auf dem Gebiet von jedweder ungarischen Ortschaft eine Übernachtung verbringt. Die Fremdenverkehrssteuer richtet sich immer nach der Anzahl der begonnenen Übernachtungen, der Betrag muss so oft bezahlt werden, wie viele Nächte der Gast in der Ortschaft oder Stadt verbrachte. Die Höhe ändert sich je nach Ortschaft, in Eger beträgt sie 580 Ft.
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